Leistung der Krankenkasse bei Neugeborenen

Das wichtigste im Leben ist die Gesundheit. Das müssen schon Neugeborene erfahren. Die Leistungen der Krankenkasse für Säuglinge gehen weit auseinander. Die Erst-Untersuchungen unmittelbar nach der Geburt werden von allen Krankenkassen übernommen. Das Gleiche gilt für Impfungen. Auch die Aufnahme im Krankenhaus und notwendige Operationen gehören zu den Standardpaketen der Versicherer.

Anders sieht es bei Spezialnahrung aus. Selbst bei Allergien oder medizinisch notwendiger Nahrungsumstellung, zum Beispiel zur Verhinderung eines Magenpförtnerkrampfs, wird spezielle Nahrung nur in Ausnahmefällen von der Krankenkasse bezahlt. Das gilt auch, wenn die Nahrungsumstellung vom Arzt ausdrücklich angeordnet wird.

Die Vermeidung des plötzlichen Kindstodes hat gerade in den ersten Lebenswochen oberste Priorität. Trotzdem werden Überwachungsmonitore nur bedingt verordnet. Die meisten Krankenkassen übernehmen die Kosten nur, wenn ein begründeter Verdacht besteht. Aber auch dann muss der Arzt eine entsprechende Anordnung an die Krankenkassen weitergeben. Zum Teil müssen die Eltern einen Teil der monatlichen Anmietungskosten für das Gerät übernehmen.

Säuglinge, die zu früh geboren werden, erhalten alle Maßnahmen, die zum Überleben notwendig sind. Aufwendige Operationen und teure Therapien werden von den Krankenkassen nur bezahlt, wenn das Neugeborene eine realistische Überlebenschance hat. Gerade bei der Anordnung von zusätzlichen Therapien ist meist erst eine Genehmigung der Krankenkassen einzuholen.

Vorsorgeuntersuchungen werden von allen Krankenkassen bezahlt. Sollte es im Rahmen dieser Untersuchungen zu Auffälligkeiten kommen, dann werden auch alle schulmedizinischen Behandlungen von den Kassen übernommen.

Homöopathische Arzneimittel oder Behandlungen gehören nicht ausdrücklich zu den Leistungen der Krankenversicherer. Einige Kassen, wie zum Beispiel die Techniker Krankenkassen, übernehmen die Kosten für bestimmte Naturheilmittel und Naturheilverfahren. Medizinisch notwendige Geräte, wie beispielsweise Hörgeräte oder Inhalationsgeräte werden von den meisten Krankenkassen bezahlt.

Große Unterschiede gibt es bei der Kostenübernahme von Physiotherapien. Hierfür werden die Kosten nur übernommen, wenn es medizinisch notwendig ist. Die Ausgaben für Massagen müssen von den frischgebackenen Eltern in Eigenregie übernommen werden. Krankengymnastik ist dagegen eine Leistung, die von den Kassen abgedeckt wird.

Wie man es dreht und wendet, im Vorfeld ist immer ein Vergleich der Krankenversicherung notwendig um alle Eventualitäten zu prüfen und schlussendlich die beste Versorgung für sich und das Neugeborene zu gewährleisten.